Ihre Ansprechpartner/innen

Aktuelles

25.01.2007
Beitrag von Günter Ernst-Basten zur Veranstaltung „Inklusion“ am 17.01.2007

„Freiheit heilt“, so lautete der Wahlspruch der italienischen radikalen Psychiatrie, die vor 30 Jahren das dortige System umkrempelte, weg von den totalen Institutionen hin zu Hilfen in den Wohnorten.

Mit dieser Grundlage begannen in den 80-er Jahren die ersten „Brücken“ ihre Arbeit für Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen.

Wir kannten das Wort „Inklusion“ nicht, aber wir wollten die vollständige Teilhabe psychisch erkrankter Menschen erreichen. Dies mit einem radikalen antiinstitutionellen Ansatz. Und auf dieser Grundlage begannen wir zunächst, ambulante Hilfen vor Ort aufzubauen.

Selbst wenn zwischenzeitlich aus unseren Initiativen professionelle Organisationen entstanden sind, diese Wurzeln bestimmen unser Handeln noch immer. Ich würde sogar sagen, wieder verstärkt.

Deshalb möchte ich zunächst für die sozialpsychiatrischen „Brücken“ sagen: Wir freuen uns außerordentlich, dass Sie, Frau Dr. Trauernicht, dafür sorgen, dass wieder inhaltliche Ziele, dass die Leitvorstellung „Inklusion“ zum Thema gemacht wird.

Gerade jetzt im Zeichen der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe ist es wichtig, dass das Land eindeutig Position für die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen übernimmt. Und dafür sorgt, dass für das Land entsprechende Standards geschaffen werden.

Aber auch für den DPWV mit seinen vielfältigen Mitgliedern will ich sagen: Wir begrüßen Ihre Initiative und wir wollen unseren aktiven Beitrag leisten, um sie zum Erfolg zu führen.

Menschen mit Behinderungen finden eine Gesellschaft vor, die ihnen Chancengleichheit und Teilhabe verwehrt. Deshalb entstehen besondere Hilfen, Dienste, Einrichtungen, bei uns im DPWV meist aus der Initiative von betroffenen oder engagierten Bürgern.

Ziel ist die Förderung und die Integration der Menschen. Aber gleichsam als Nebenwirkung entstehen dabei auch gesonderte Räume. Und damit ein Stück Exklusion.

Dieses Spannungsfeld kennen wir in unseren Einrichtungen und im Verband. Und deshalb bemühen wir uns seit vielen Jahren im Verband und in unseren Einrichtungen um fortlaufende Fortentwicklung der Qualität der Angebote.

Aus unserer Sicht müssen wir, wenn wir Inklusion Wirklichkeit werden lassen wollen, auf jeden Fall Folgendes tun:

  1. Die Stärkung der Position der behinderten Menschen.

    Bereits jetzt haben wir viele kleine Baustellen im Rahmen unseres Verbandes, die die Position der behinderten Menschen stärken. Dazu gehört die gelebte Mitwirkung der behinderten Menschen in den Einrichtungen, die landesweiten Treffen der Beiräte, aber auch eine Empowermentberatungsstelle mit Menschen mit psychischen Erkrankungen in Itzehoe. In diesem Projekt, gefördert durch die Aktion Mensch, beraten Betroffene Betroffene.

    In Zukunft müssen wir aus unserer Sicht alle gemeinsam deutlich mehr tun, um insbesondere die Rechtsposition der Betroffenen gegenüber den Leistungsträgern und Leistungserbringern zu stärken.

    Die behinderten Menschen brauchen Wahlfreiheit bei der Entscheidung, welche Angebote und Unterstützungsleistungen sie nutzen wollen.
  2. Die Einrichtungen und Dienste weiterentwickeln

    Auch hier gibt es im Rahmen unseres Verbandes bereits viele Baustellen. Zu nennen sind die Integrationsfachdienste, die behinderte Menschen in reguläre Arbeitsplätze auf dem Arbeitsmarkt vermitteln und dazu beitragen, dass diese Arbeitsplätze auch dort gehalten werden. Diese Dienste sind auch unter starker Beteiligung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in unserem Verband entstanden aus der Überlegung heraus, dass die Innensicht der Werkstätten alleine nicht ausreicht.

    Dazu gehören auch Integrationsbetriebe und Außenarbeitsplätze als Übergang in den offenen Arbeitsmarkt. Und es gehören dazu die Überlegungen, virtuelle Werkstattplätze auszugestalten.

    Es gibt aber auch jetzt bereits erfolgreiche Projekte, die unter der Maßgabe „erst platzieren, dann rehabilitieren“ mit Hilfe regulärer Finanzierungsstrukturen Menschen mit Beeinträchtigungen auf den ersten Arbeitsmarkt bringen. Dazu gehören z. B. Projekte, die aus Landesmitteln und Mitteln der Arbeitsgemeinschaften nach SGB II finanziert werden, bei denen Arbeitsgelegenheiten dazu genutzt werden, Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Die Überlegung heißt, dass durch eine Tätigkeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit in einem Betrieb des Arbeitsmarktes sozusagen Klebeeffekte entstehen, die es erleichtern, den Übergang in den offenen Arbeitsmarkt zu finden.

    Die ersten Erfahrungen sind außerordentlich positiv. So ist es z. B. im letzten Jahr im Kreis Herzogtum Lauenburg gelungen, dass von 40 Teilnehmern 16 Menschen in reguläre Arbeit vermittelt werden konnten.
  3. Den Prozess der Leistungserbringung verbessern

    Hierzu gehören insbesondere eine gute Erfassung des Hilfebedarfes und eine angemessene Hilfeplanung. Hilfeplanung sollte ein kommunikativer Prozess sein, bei dem der Leistungsberechtigte eine starke Position hat und bei dem Leistungserbringer und Leistungsträger gut zusammenarbeiten. Auch hier gibt es derzeit interessante Baustellen. So wird mit Hilfe einer europäischen Förderung in der Entwicklungspartnerschaft „Indigo“ im Teilprojekt regionale Rehabilitationsplanung in Kiel erprobt, wie die Hilfeplanung und die Leistungsgewährung für Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessert werden kann. Alle relevanten Leistungsträger und Leistungserbringer sowie das zuweisende Krankenhaus arbeiten zusammen. Zur Hilfeplanung wird das Instrument IBRP (Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan) genutzt. Auf dieser Grundlage werden Empfehlungen für Maßnahmen entwickelt, die leistungsträgerübergreifend und ressourcenorientiert sind sowie die Perspektiven der Betroffenen berücksichtigen. In einer Hilfeplankonferenz werden dann die geeigneten Lösungen festgelegt. Das Ziel ist es, für die Betroffenen einfache und klare Wege zur Integration zu gestalten und die unterschiedlichen Hilfen miteinander zu vernetzen.

    Wir benötigen ein Hilfeplanungsinstrument, das der Leitidee der Inklusion entspricht. Der IBRP ist ein bundesweit anerkanntes Instrument für den Bereich Psychiatrie. Er ermöglicht eine gemeinsame Sprache für alle Beteiligten.

    Wir sollten versuchen, integrierte Strukturen zu schaffen, um die Angebote für die Menschen überschaubar und handhabbar zu machen.

    Und wir sollten die Chancen der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe für die Betroffenen nutzen, um regionale Teilhabepläne zu entwickeln.
  4. Die Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen fördern

    Wenn die Angebote sich weiter ambulantisieren, steigen die Anforderungen für die Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen. Institutionelle Sicherheiten reduzieren sich, Überforderung und Burnout bestehen als Gefahr.

    Wir müssen also viel tun, dies ist insbesondere die Aufgabe der Leistungserbringer, um die Beschäftigten zu qualifizieren, ihnen Supervision zu geben und in den Einrichtungen Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu gestalten.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, uns fällt viel zum Thema „Inklusion“ ein.

Sehr geehrte Frau Dr. Trauernicht, sehr geehrter Herr Körner, Sie haben uns an Ihrer Seite, wenn es gilt, „Inklusion“ Wirklichkeit werden zu lassen.

Kiel, 17.01.2007/EB/til

Günter Ernst-Basten
Landesgeschäftsführer

 

Downloads

zurück zur Übersicht