Netzwerk Land in Sicht!
Arbeit für Flüchtlinge in Holstein
Im Netzwerk „Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein“ engagieren sich fünf Teilprojekte und ihre PartnerInnen aus Verwaltung und Wirtschaft für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen.
Ziel des Netzwerkes ist es, mit Hilfe von Coaching, Schulungen, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit in der Region Holstein ein Klima zu schaffen, das die Integration auch von bleiberechtsungesicherten Flüchtlingen unterstützt.
Das Netzwerk ist in vier Handlungsfeldern aktiv
- Einzelfallorientierte Beratung und Coaching für Flüchtlinge zu Kurzqualifizierung, Bewerbung sowie bei und nach Berufseinstieg in den Projekten Be In, Podemos und Arbeitsmarktservice,
- Bekämpfung von Diskriminierung sowie Förderung der interkulturellen Öffnung und des Diversity Management im Projekt Interkulturelle Öffnung,
- Vernetzung mit Grundsicherungsstellen, Unternehmen(sorganisationen), sozialen Einrichtungen, Verwaltungen, Bildungs- und Weiterbildungsträgern und
- Öffentlichkeits-, Presse und Lobbyarbeit für die Integration von Flüchtlingen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt durch die Netzwerkkoordination.
Gefördert durch das ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt ist Teil des Nationalen Integrationsplans der Bundesregierung und finanziert sich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Bundesmitteln.
Das Programm soll mit dem ausdrücklichen Ziel der verbesserten und nachhaltigen Integration von bleiberechtsungesicherten Flüchtlingen:
- die Chancen der Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt und die Beschäftigungsbereitschaft der Unternehmen erhöhen,
- bestehende Beschäftigungsverhältnisse verstetigen und
- Öffentlichkeit, verantwortliche Politik und Verwaltung sowie Arbeitsmarktakteure für das Anliegen einer gelungenen Integration von Flüchtlingen sensibilisieren.
Zielgruppe sind:
- Flüchtlinge, die von der gesetzlichen Altfallregelung erfasst werden,
- AsylbewerberInnen und aufenthaltsrechtlich geduldete Flüchtlinge mit (zumindest nachrangigem) Arbeitsmarktzugang sowie
- Flüchtlinge mit zweckgebundener Aufenthaltserlaubnis.
Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales und den Europäischen Sozialfonds
